Natur und Recht in Europa

 


Natur und Recht in Europa
Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein im Jahre 1991 geschlossener Vertrag zwischen den 8 Alpenstaaten Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco und Slowenien sowie der Europäischen Union als „supranationale“ Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Rahmenvereinbarung, welche den Anwendungsbereich, die allgemeinen Ziele der Konvention und die Organisation regelt. Die einzelnen Protokolle enthalten umso konkretere Verpflichtungen, je später sie ausgehandelt wurden. So bringt das Protokoll zum Naturschutz kaum Fortschritte gegenüber dem bundesdeutschen Recht, während etwa das Protokoll zum Bodenschutz durchaus weitergehende Verpflichtungen aufweist.

Hinweis: Entscheidung des Österr. Verwaltungsgerichtshofes zur unmittelbaren Geltung des Art. 14 Abs. 1 Bodenschutzprotokoll (Rodungsverbot in labilen Gebieten). mehr ...


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